Infos

Meine Arbeitsbereiche
Ängste
Depressionen
Migräne
Schlafstörungen
Entspannungstraining

Ich habe keine Spezialisierung auf besondere Gruppen, ich arbeite mit allen Menschen über 21 Jahren, ob homo- oder heterosexuell, divers, ob alt oder jung.

Zusätzliche Psychologische Angebote : Einzel-Supervision

Wer kann Psychotherapie in Anspruch nehmen?
Störungen der Wahrnehmung, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen können krank machen. Wenn Sie sich seelisch beeinträchtigt fühlen, sollten Sie einen Therapeuten aufsuchen oder zunächst mit ihrem Hausarzt darüber sprechen.
Mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes haben Sie ein Erstzugangsrecht zum Psychologischen Psychotherapeuten, d.h. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.

Wer übernimmt die Kosten?
Die erste Sitzung dient dazu, uns einen Überblick über ihre individuelle Situation zu verschaffen und das weitere Vorgehen abzuklären. Zur Vorbereitung auf die Therapie erhalten Sie von mir einen Anamnesefragebogen, den Sie bitte zu Hause in Ruhe bearbeiten.
Im Verlauf dieser Sitzung erhalten Sie ein Formular, damit gehen Sie zu einem Arzt ihres Vertrauens, um einen Konsiliarbericht erstellen zu lassen. Der Arzt wird Sie untersuchen, um festzustellen, ob körperliche Erkrankungen der Durchführung einer Psychotherapie im Wege stehen. Danach werden wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse, der Beihilfe oder ihrer Privatversicherung stellen. Wenn Sie privat versichert sind, ist es sinnvoll, schon vor Beginn der Therapie mit der Versicherung zu klären, für wie viele Sitzungen diese die Kosten übernimmt und ob ggf. eine Beschränkung der Sitzungszahl pro Jahr besteht.

Ausfallhonorar: Sitzungen die nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden von mir in Rechnung gestellt, diese Regelung gilt auch für das Erstgespräch!
Das Ausfallhonorar von 30,- Euro wird weder von der Krankenkasse noch von der Privatversicherung übernommen!

Wie lange dauert eine Therapie?
Individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt wird in der Regel zunächst eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Stunden) beantragt, die ggf. bei Bedarf später in eine Langzeittherapie (60-80 Stunden) umgewandelt werden kann.
Unsere Sitzungen werden in der Regel in wöchentlichem bis 2-wöchentlichem Abstand stattfinden, können aber individuell variieren. Zum Ende der Therapie werden die Abstände sicherlich größer.

Was ist Verhaltenstherapie?
Theoretische Grundlage der Verhaltenstherapie ist die Lernforschung. Das ist die Erforschung der Gesetzmäßigkeiten, nach denen ein Mensch neues Verhalten, Wissen oder Erfahrungen erlernt. Mit "Verhalten" ist nicht nur äußerlich sichtbares Verhalten gemeint, sondern auch inneres Verhalten, wie z.B. Gedanken und Gefühle. Ebenso wie viele positive Verhaltensweisen erlernt werden, kann dies auch mit Verhaltensweisen passieren, die im Alltag hinderlich sind und unter Umständen Krankheitswert erlangen, z.B. Ängste, Depressionen, bestimmte Verhaltensweisen oder auch körperliche Beschwerden. Am Beginn einer Therapie steht daher die Analyse/Erfassung der Faktoren, de zu dem AUfbau und Erhalt der hinderlichen Verhaltensweisen/Gefühle oder Gedanken geführt haben. Darauf basierend wird gemeinsam eine Erklärung für die bestehenden Schwierigkeiten entwickelt. Ziel der Verhaltenstherapie ist es, störende Verhaltensweisen abzubauen und hilfreiche Verhaltensweisen aufzubauen. Gemeinsam werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und umgesetzt.
Die Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Verfahren und wird von den Krankenkassen bezahlt.